[Region_iii_sued] Jahrestreffen 2G und neue Maßnahmen
Sarman Gerhard
G.Sarman at edw.or.at
Mon Nov 8 20:25:44 CET 2021
Liebe BibliothekarInnen,
ich freue mich, dass sich schon zahlreiche Personen aus den Bibliotheken für unser Jahrestreffen am Sa, 13.11. zum Thema "Nachhaltigkeit und Religiöses Buch" angemeldet haben. Unter Beachtung der nunmehr geltenden 2G-Regel wollen wir die Veranstaltung nach wie vor in Präsenz durchführen.
Da die uns aus den Vorjahren bekannte Mensa derzeit geschlossen ist, lernen wir zum Mittagessen diesmal das Restaurant "Sägewerk" kennen. Es befindet sich wenige Gehminuten entfernt in der Währingerstraße. Ich habe dort bereits einen Tisch für uns bestellt. Bitte wie gesagt, die 2G-Pflicht beachten und Impf- bzw. Genesungsnachweis mitbringen!
Für die Bibliotheken gilt ab heute generell die FFP2-Maskenpflicht. Einen Überblick über die ab heute geltenden Maßnahmen laut BVÖ:
Bundesmaßnahmen ab 8.11.2021
Bibliotheksbetrieb:
· FFP2-Maskenpflicht für alle BibliotheksbesucherInnen ab 14 Jahren in allen Bundesländern
· Kinder ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen
Zusammenkünfte/Veranstaltungen:
· über 25 TeilnehmerInnen: 2-G-Nachweis
· über 50 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
· über 250 TeilnehmerInnen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
· Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.
2-G-Nachweis:
· Genesen
· Geimpft
o vollimmunisiert (siehe unten)
o Übergangsfrist bis 6.12.2021: Erstimpfung und zusätzlicher PCR-Test zählt als 2-G-Nachweis
Die aktuelle Verordnung finden Sie hier<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_459/BGBLA_2021_II_459.html>.
Bitte beachten Sie die möglicherweise in Ihrem Bundesland geltenden zusätzlichen Maßnahmen. Regionale Maßnahmen finden Sie auf der Website zur Corona-Ampel<https://corona-ampel.gv.at/>.
Maßnahmen für BibliothekarInnen
· Ab 1.11. dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten werden, wenn ArbeitnehmerInnen, InhaberInnen und BetreiberInnen über einen 3G-Nachweis verfügen.
· Diese Regelung gilt auch für ehrenamtliche BibliothekarInnen und ehrenamtlich geführte Bibliotheken.
· Kann kein 3G-Nachweis vorgelegt werden, ist es möglich, dass am Arbeitsplatz durchgehend FFP2-Maske getragen wird. Diese Regelung gilt bis inklusive 14.11.2021.
· Der eigene 3G-Nachweis ist für die Dauer des Aufenthaltes am Arbeitsort bereitzuhalten.
Ich freue mich auf ein Wiedersehen und bin trotz allem zuversichtlich, dass wir alle auch diese vierte Welle gut überstehen werden,
mit zuversichtlichen Grüßen,
Mag. Gerhard Sarman
(Leiter für das kirchliche Bibliothekswesen, ha. Diakon)
_________________________________________
Kirchliches Bibliothekswerk der Erzdiözese Wien (KiBi)
Seilerstätte 8 - 1010 Wien
Tel. 01/51 552/5340 - 513 42 56
kibi at edw.or.at
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